Der nachfolgende Artikel ersetzt die Beratung eines Steuerberaters oder einer sonstigen zuständigen Behörde/Anwalt nicht. Ein Steuerberater ist auf jeden Fall hinzuzuziehen. Dieses Beispiel bezieht sich auf Deutschland und sonst auf kein anderes Land wie Österreich oder die Schweiz.

Die Frage, zur Besteuerung des Devisenhandels ist mit Ja zu beantworten.

Das Stichwort lautet Abgeltungssteuer.

Devisenhandel ist ein Veräußerungsgeschäft und der daraus entstehende Gewinn muss versteuert werden.

In Deutschland unterliegen alle Gewinne, auch die aus Forex Trading der Einkommenssteuer.

Der Gewinn ist steuerpflichtig und muss vom Anleger, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, normal versteuert werden.

Die anfallende Steuer

Wie bei allen Kapitalerträgen werden auch aus dem Trading, Ertragssteuern in Form von der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % erhoben.

Die Bemessungsgrundlage ist der Gewinn, der steuerpflichtig ist und aus dem Forex Trading entsteht.

Hinzu kommt in der Regel noch der Solidaritätsbeitrag in Höhe von 5,5 %. Dieser Solidaritätszuschlag wird nicht vom Gewinn berechnet, sondern von der Gewinnsteuer/Ertragssteuer.

Ist der Anleger Mitglied einer Kirche, so muss er auch Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer wird ebenfalls von der Ertragssteuer erhoben und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Hier eine Liste der Steuersätze nach den jeweiligen Bundesländern.
https://www.steuer-schutzbrief.de/kirchensteuer.html

Beispiel:

Der Anleger erwirtschaftet 1000,00 Euro Gewinn.
25 % Ertragssteuer sind: 1000 * 0,25 = 250,00 Euro
5,5 % Solidaritätsbeitrag sind: 0,055 *250,00 = 13,75 Euro
Eventuell Kirchensteuer von 8 %: 0,08 * 250,00 = 20 Euro
Auf den Gewinn entfallen 283,75 Euro Steuern an.

Somit kommt ihr je nach Handhabung der Kirchensteuer auf eine Abgeltungsteuer zwischen 26,4 und 27,8 Prozent.

Der Sparer-Pauschalbetrag Trick

Der Sparer-Pauschalbetrag, der jedem Steuerpflichtigen gewährt wird, der Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, beträgt 801,00 Euro oder 1602 Euro bei einer Zusammenveranlagung (Ehe).

Der Sparer-Pauschalbetrag mindert den zu versteuernden Gewinn, um die Höhe, in der er gewährt wird.

Beispiel: Ein Anleger, unverheiratet und somit nicht zusammenveranlagt, muss für das Jahr 2018 eine Steuer auf Gewinne aus dem Forex Trading in Höhe von 600,00 Euro zahlen. Nach Abzug des Sparer-Pauschalbetrags ist er steuerfrei und muss keine Steuer auf seine Gewinne aus dem Forex Trading zahlen.

Die Erhebung und Abführung der Kapitalertragssteuer bei inländischen und ausländischen Brokern

Hat der Broker seinen Sitz in Deutschland, ist er verpflichtet, die Abgeltungssteuer zu erheben und sofort an das Finanzamt abzuführen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Ertragssteuer und somit eine Quellensteuer und diese wird am jeweiligen Entstehungsort erhoben.

Wird eine Position mit Gewinn glattgestellt, erfolgt der Abzug des Steuerbetrags automatisch durch den Broker.

Der Broker zieht also die Steuer nach jedem Gewinntrade ab und verrechnet die Verlusttrades mit den Gewinntrades.

Das vereinfacht die Steuererklärung erheblich und der Anleger muss keine Steuern am Ende des Jahres nachzahlen.

Ein Nachteil ist, dass der ausbezahlte Gewinn durch die Steuerzahlungen verkleinert wird.

Der Unterschied, wenn der Broker seinen Standort im Ausland hat, besteht darin, dass er die Steuer nicht sofort abführen und ans Finanzamt überweisen muss.

Das ist beim ausländischen Broker die Pflicht des Anlegers.

Dieser muss das nämlich am Ende eines Abrechnungszeitraumes in Form seiner Steuererklärung selbst machen.

Welche steuerlichen Vor- und Nachteile haben inländische und ausländische Broker?

Da bei einem Broker, mit Sitz in Deutschland, die Steuer nach jedem Trade abgezogen wird, hat es erhebliche Nachteile bezüglich des Zinseszinses.

Dies macht sich vor allem bemerkbar, wenn ihr mehrere Transaktionen innerhalb eines Jahres macht.

Führt ihr nur einen Trade im Jahr aus, ist dieser negative Aspekt zu vernachlässigen.

Dem Anleger, der mehrmals im Jahr handelt, steht nach einem Gewinntrade weniger Geld zum Reinvestieren zur Verfügung, weil ihm ja die Steuer nach jedem Trade abgezogen wurde. Diese kann je nach Handhabung der Kirchensteuer zwischen 26,4 und 28 Prozent ausmachen.

Macht ihr mit dem Devisenhandel unterjährig einen Gewinn von 100 Euro, wird euch der Broker sofort ca. 27 Euro abziehen und euch stehen nur noch 73 Euro für euren nächsten Trade zur Verfügung.

Bei einem ausländischen Broker könntet ihr aber die vollen 100 Euro zum Reinvestieren nutzen.

Am Ende des Jahres müsst ihr die Gewinne bei dem ausländischen Broker zwar ebenfalls versteuern, euch stand aber während des laufenden Jahres immer mehr Geld zur Verfügung.

Eine Lösung bei inländischen Brokern wäre der Freistellungsantrag

Die meisten inländischen Broker bieten ihren Kunden an, dass sie ein Freistellungsantrag in Anspruch nehmen können.

Mit diesem Antrag wird die Steuer so lange nicht abgezogen, bis der Sparerpauschalbetrag (801 oder 1602 Euro) nicht überschritten wird.

Das hat einen großen Vorteil für Anfänger, die ihr Konto erst mal aufbauen wollen.

Allerdings ist die Grenze von 801 oder 1602 Euro Gewinn im Jahr bei vielen schnell erreicht.

Sobald diese überschritten wird, wird die Steuer unmittelbar vom Gewinn abgezogen.

Der Freistellungsantrag ist somit nützlich aber sicher nicht die Lösung.

Für einen aktiven Händler überwiegen die Vorteile eines ausländischen Brokers einfach zu stark.

Auch wenn das keine Empfehlung darstellen soll.

Euren Wohnsitz verlagern / Auswandern

Es gibt deutsche Broker, die über einen Firmensitz im Ausland verfügen. Das ist für eure Steuerlast aber unerheblich.

Wichtig ist nur, wo der steuerpflichtige Anleger seinen Wohnsitz hat.

Ist der in Deutschland, unterliegt er unbeschränkt der deutschen Steuergesetzgebung.

Somit müsst ihr die volle Ertragsteuer zahlen.

Ihr könnt euch wie schon beschrieben nur zwischen einem inländischen Broker, der die Steuer sofort nach jeder Transaktion abzieht oder zwischen einem ausländischen Broker, bei dem ihr selbst am Ende des Jahres die Steuer vom Gewinn abziehen müsst, entscheiden.

Solltet ihr bereit sein euren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlagern, kann das erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Es gibt Länder, die nur eine sehr geringe oder keine Steuer auf Kapitalerträge erheben.

Eine Auflistung findet ihr hier:

  • Hongkong 0 %
  • Luxemburg 5 %
  • Cayman Inseln 0 %
  • Griechenland 10 %
  • Singapur 0 %
  • Bahamas 0 %
  • Bulgarien 10 %
  • Andorra 0 %
  • Belize 0 % Geheimtipp 🙂

Können Verluste aus dem Devisenhandel steuerlich verrechnet werden?

Solltet ihr innerhalb eines Jahres Verluste mit dem Devisenhandel machen, können diese mit euren Gewinnen verrechnet werden.

Aber Vorsicht, ihr könnt eure Verluste nur mit Einkünften aus Kapitalerträgen verrechnen.

Nicht mit Einkünften anderer Art, also nur mit Devisenhandel oder Wertpapierhandel im Allgemeinen.

Das wird klar und deutlich im § 20 Absatz 6 Satz 2 EStG festgelegt.

Verluste können auch in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen, allerdings nicht mit dem letzten Abrechnungszeitraum verrechnet werden.

Zum Beispiel:

Solltet ihr einen Gewinn im Jahr 2018 gemacht haben und diesen, mit eurem Verlust im Jahr 2019 verrechnen wollen, geht das nicht.

Was ist die Finanztransaktionssteuer?

Im Falle einer Einführung der Finanztransaktionssteuer (Tobin Tax) wird eine Steuer auf den Umsatz fällig.

Laut der Vorstellung einiger Politiker soll diese zwischen 0,01 und 0,001 Prozent vom Umsatz berechnet werden und bei jedem Kauf und Verkauf anfallen.

Es ist zu beachten, dass man bei jedem Kursgewinn, aber auch bei jedem Kursverlust Steuern zahlen muss.

Wenn ihr also einen Verlust macht, könnt ihr gleich noch Steuern zahlen.

Das lustige ist, dass diese Steuer nur für den Euroraum gelten würde. 🙂

Dieser Plan kann nur aus Politikerköpfen entspringen.

Was nach nicht viel klingt, kann sich bei gehebelten Produkten sehr negativ auswirken.

Eine Steuer, die beim Kauf und Verkauf eines Produkts erhoben wird, würde jeden Markt in die Knie zwingen, wenn diese nur in einen kleinen Wirtschaftsraum erhoben wird und Marktteilnehmer aus einem anderen Wirtschaftsraum (Ausland) diese nicht zahlen müssen.

Beim Devisenhandel wäre das nämlich der Fall!

Die Finanztransaktionssteuer zieht hauptsächlich auf den Derivatehandel ab.

Ich bin auch der Meinung, dass der Derivatehandel stärker reguliert werden sollte, aber warum gleich mit einer Steuer, die sich wie zusätzliche Kosten und nur für bestimmte Marktakteure in einem Wirtschaftsraum, auswirkt?

Viele Strategien können somit nicht mehr profitabel gehandelt werden.

So sind dadurch vor allem kleine Trader betroffen, da diese keine Möglichkeit haben die Steuer zu umgehen, ohne den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern.

Große Hedgefonds können allerdings so eine Steuer sehr leicht umgehen.

Nachtrag:
Medienberichten zufolge hat Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Steuer im Jahr 2018 auf Eis gelegt.
Woraufhin der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Steuer ganz abgelehnt hat.

Das zahlen der Steuer lässt sich nicht umgehen.

Natürlich müssen alle Gewinne, die man mit Trading macht, versteuert werden. Verluste werden hingegen nicht versteuert.

Zumindest solange bis die Finanztransaktionssteuer nicht eingeführt wird.

Das Thema Steuervermeidung ist heikel und lohnt sich für einen kleinen Retail-Trader aus finanzieller Sicht nicht.

Klar, können Unternehmenskonstrukte im Ausland gebildet werden, die ein Umgehen der heimischen Steuer ermöglichen.

Das ist aber oftmals mit sehr hohen Kosten verbunden.

Die einzige Möglichkeit, die auch ich immer mehr in Betracht ziehe, ist die komplette Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland.

Die erhaltene Leistung, die man in Deutschland für das Zahlen der Steuer erhält, wird immer schlechter.

Somit kann man vor allem bei jungen Tradern den Trend erkennen, dass diese sich für das Auswandern entscheiden.

Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie viel Steuern sie wirklich bezahlen.

Wenn alles zusammengerechnet wird, kann man in vielen Ländern auf einen besseren Lebensstandard leben.

Zusammenfassung

Beim Forex Trading wird die Abgeltungssteuer in Ertragssteuer 25 % + Solidaritätszuschlag 5,5 % + evtl. Kirchensteuer aufgeteilt.

Es sollte der Sparerpauschalbetrag in Höhe von 801 oder 1602 Euro in Anspruch genommen werden.

Wer mehrere Trades innerhalb eines Jahres macht, sollte einen ausländischen Broker bevorzugen, da man bei diesem, die Steuer erst am Ende des Jahres und nicht nach jeder Gewinntransaktion abführen muss.

Das hat den Vorteil, dass man den Zinseszins nutzen kann.

So kann das Konto schneller wachsen.

Trader die eine lange Positionshaltedauer haben, können auf den zusätzlichen bürokratischen Aufwand verzichten und einen deutschen Broker wählen.

Solltet ihr schon einige Zeit konstant profitabel Traden, könntet ihr euch überlegen, ob das Auswandern nicht eine Option für euch ist.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich mich aber dagegen entschieden.

Es ist zu beachten, dass Steuerhinterziehung für niemanden eine Option sein sollte.

Das wird in Deutschland zu hart bestraft.

 

 

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